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11. März 2020

LVÖ Bayern zur Abstimmung der Düngeverordnung im Bundesrat: Jetzt nachbessern– dauerhaft umsteuern

Sinn und Zweck des Düngerechts ist es, Nitrateinträge in das Grundwasser wirksam zu verhindern. Der richtige Ansatz hierfür wäre, die Hauptursachen für die zu großen Nitratmengen in Deutschland an ...
Auf dem Bild: Düngeverordnung

Sinn und Zweck des Düngerechts ist es, Nitrateinträge in das Grundwasser wirksam zu verhindern. Der richtige Ansatz hierfür wäre, die Hauptursachen für die zu großen Nitratmengen in Deutschland an der Wurzel zu packen. Diese sind eine stark regional konzentrierte nicht an die Fläche gebundene Tierhaltung und der zu hohe Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger. Doch anstatt diese Probleme gezielt anzugehen, werden nun auch ökologisch wirtschaftende Betriebe, die nachweislich zum Gewässerschutz beitragen, mit zusätzlichen und teilweise fachlich nicht nachvollziehbaren Vorschriften und Dokumentationsauflagen belastet. So erschwert das Ausbringungsverbot auf gefrorenem Boden den Ökolandbau in Regionen mit schweren Böden und feuchtem Klima maßgeblich. „Dass gerade Öko-Betriebe, die keinen mineralischen Stickstoffdünger einsetzen können und die ohnehin einem strengen Kontrollsystem unterworfen sind, von einigen Auflagen besonders betroffen sind, führt das Verursacherprinzip ad absurdum“, beklagt Hubert Heigl, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern. „Hier muss bei künftigen Revisionen der Düngeverordnung dringend nachgebessert werden“, betont Heigl.

Doch auch jetzt wären noch Verbesserungen des vorliegenden Entwurfs möglich und dringend geboten:

  • Betriebe mit klarer Flächenbindung in der Tierhaltung, die keinen Mineraldünger einsetzen, sollten ihre Zwischenfrüchte in roten Gebieten auch mit Gülle und nicht nur mit Festmist oder Kompost düngen dürfen.
  • Ein obligatorischer Anbau von Zwischenfrüchten ist nur in Gebieten mit ausreichenden Niederschlagsmengen sinnvoll umsetzbar. Auch in Gebieten mit mehr als 550 Millimeter pro Quadratmeter Niederschlag im langjährigen Mittel ist dies nicht immer möglich. Der Niederschlagswert muss deswegen nach oben korrigiert werden.
  • Die Vorgaben für die Aufzeichnung der tatsächlichen Düngung muss so ausgestaltet werden, dass sie in der Praxis für die Betriebe umsetzbar sind.

„Wir brauchen jetzt gezielte Nachbesserungen, die unnötige Hindernisse für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe abbauen“, fordert Heigl. „Dauerhaft brauchen wir ein Düngerecht, dass die tatsächlichen Probleme angeht und den Ökolandbau als Instrument des Gewässerschutzes stärkt“, so Heigl weiter.